Kind entschuldigen & Nachholstunde vereinbaren

Sie sind im Urlaub oder ihr Kind ist Krank?

Vereinbaren sie jetzt eine Nachholstunde für ihr Kind

Versäumt ein Kursteilnehmer eine Unterrichtseinheit, so ist der Stundensatz trotzdem zu entrichten (§ 615 BGB) und es entfällt grundsätzlich die Möglichkeit einer Nachholstunde, sollte dies unentschuldigt passieren. Pro Kurs gewährleisten wir Ihnen eine Nachholstunde. Voraussetzung dafür ist, dass die entfallenen Stunden abgesagt werden. Die Nachholstunde muss im laufenden Kurs genommen werden und kann nicht in den nächsten Kurs übertragen werden. Die Nachholstunde kann standortübergreifend sein und ist auch an keinen Tag/ Uhrzeit gebunden. Absagen müssen mindestens 3 Stunden vor Kursbeginn eingehen, sonst gilt die Stunde als unentschuldigt. Sollten Sie mehrfach fehlen, so müssen alle Stunden entschuldigt sein, um eine Nachholstunde wahrnehmen zu können. Ab einer unentschuldigten Fehlstunde entfällt die Möglichkeit der Nachholstunde für diesen Kurs. online casino singapore
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